Der Work Code bestimmt die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Aufrechterhaltung eines korrekten Arbeitsverhältnisses und einer korrekten Unternehmensführung.
Begriffserklärung
Abs.1.
Öffentlichkeitsarbeit ist eine Tätigkeit in der die ausführende Person in keinem Arbeitsverhältnis ist und somit auch kein Anspruch auf festes Gehalt hat. Der Arbeitende wird rein für seine Arbeitsleistung entschädigt.
Abs.2.
Bei einer festen Arbeitsstelle hat der Arbeitsnehmer ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat somit das Recht auf ein festes Gehalt. Jede Behörde, jede staatliche Institutionen des öffentlichen Dienstes, jedes Amt und jedes Unternehmen, welches im Commerce Register eingetragen ist gilt als feste Arbeitsstelle.
Abs.3.
Ein Arbeitsverhältnis bei einer festen Arbeitsstelle beginnt mit der Einstellung des Arbeitnehmers und endet mit der Kündigung des Arbeitsnehmers.
§1 Unregistrierter Vertrieb
Abs.1.
Wer Waren und / oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum anbietet / vertreibt, ohne im Commerce Register als Unternehmen eingetragen zu sein, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Wer im Namen eines Unternehmens Waren und / oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum anbietet / vertreibt, welche nicht im Feld des Unternehmens liegen oder Waren und / oder Dienstleistungen im öffentlichen Raum anbietet / vertreibt, welche einen Rechtsbruch unterstützen, vorbereiten oder selbst illegal sind, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt. Zudem kann der Betrieb des Unternehmens dauerhaft oder auf Zeit eingestellt werden.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§2 Unbezahltes Arbeitsverhältnis
Abs.1.
Wer als Arbeitgeber einer festen Arbeitsstelle einen Arbeitsnehmer nach Work Code Begriffserklärung Abs.2. das Recht auf ein festes Gehalt verweigert oder nicht in der Lage ist dieses zu bezahlen, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Antragsdelikt.
§3 Unberechtigtes Entlassen
Abs.1.
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann dann von einem Arbeitgeber aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer gegen die Auflagen der Arbeitsstelle verstößt oder der Arbeitgeber nicht mehr fähig ist den Arbeitnehmer zu bezahlen.
Abs.2.
Einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss in Anwesenheit vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber geschehen und darf nur dann in Abwesenheit des Arbeitnehmers geschehen, wenn dieser sich trotz Nachfrage innerhalb einer Woche unbegründet vom Arbeitgeber fernhält.
Abs.3.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber vor einem gerichtlichen Prozess gebracht werden, welcher neben dem Arbeitgeber die einzige Stelle darstellt, die ein Arbeitsverhältnis auflösen oder bestehen lassen kann.
Abs.4.
Wer als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abseits von Work Code §3 Abs.1. oder in der Missachtung von Work Code §3 Abs.2. entlässt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.5.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Antragsdelikt.
§4 Widerrechtliche Auflagen der Arbeitsstelle
Abs.1.
Wer als Arbeitgeber den Arbeitnehmern Auflagen vorschreibt, die gesetzeswidrig sind oder den Arbeitnehmern eine inhumane oder unmögliche Aufgabe abverlangen, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt. Zudem wird die Änderung der fehlerhaften Auflagen verlangt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.