Der Weapons & Explosives Code bestimmt Straftaten im Bezug auf Waffen und Sprengstoffe.
§1 Besitz einer Waffe ohne gültige Lizenz
Abs.1.
Wer eine Schusswaffe ohne die dafür gültige Lizenz besitzt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Die Anrechnung dieses Paragraphen geht nach der Anzahl der beschlagnahmten Waffen.
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§2 Besitz einer unregistrierten Waffe
Abs.1.
Wer eine Schusswaffe besitz, ohne diese bei einer Strafverfolgungsbehörde binnen 24 Stunden nach dem Kauf registriert zu haben, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Die Anrechnung dieses Paragraphen geht nach der Anzahl der beschlagnahmten Waffen.
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§3 Offenes Führen einer Waffe
Abs.1.
Wer in der Öffentlichkeit eine Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe sichtbar mit sich führt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§4 Offenes Führen einer Anscheinswaffe
Abs.1.
Wer in der Öffentlichkeit eine täuschend echte Nachbildung einer Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe sichtbar mit sich führt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Anscheinswaffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§5 Unberechtigter Waffengebrauch
Abs.1.
Wer von einer Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe unberechtigt Gebrauch macht, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Ein Waffengebrauch ist nur im Falle von Regulation Law §14, bei gleichzusetzender Bedrohung durch den Angreifer oder bei der Verteidigung des privaten Grundstücks und / oder der privaten Räumlichkeiten als Eigentümer gegen Angreifer berechtigt. Auch dürfen Waffen an dafür vorgesehenen Schießständen auf korrekte Weise verwendet werden.
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§6 Führen einer Waffe unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Abs.1.
Wer einer Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe unter dem Einfluss von mehr als 0.03 ‰ Alkohol, unter dem Einfluss von den in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.1 genannten Betäubungsmitteln oder unter dem starken Einfluss von den in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.2 genannten Betäubungsmitteln führt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§7 Bedrohung mit einer Waffe
Abs.1.
Wer eine Person mit einer Schuss-, Hieb, Stich-, oder Wurfwaffe bedroht, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffe beschlagnahmen und auf Dauer entziehen.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§8 Unerlaubter Waffenhandel
Abs.1.
Wer illegale Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen an eine andere Person verkauft / übergibt oder legale Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen an eine unlizenzierte Person verkauft / übergibt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffen beschlagnahmen.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§9 Besitz illegaler Waffen
Abs.1.
Wer eine illegale Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe besitzt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Waffen vernichten.
Abs.3.
Die Anrechnung dieses Paragraphen geht nach der Anzahl der beschlagnahmten Waffen.
Abs.4.
Illegale Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe im Sinne des Gesetzes sind all diese, die nicht von einem registrierten Waffengeschäft angeboten werden oder jene Schusswaffen, ohne oder mit unkenntlicher Seriennummer. Staatliche Ausrüstung in Form von Waffen sind den Strafverfolgungsbehörden und den Strafvollzugsbehörden vorbehalten.
Abs.5.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§10 Besitz von Sprengstoff
Abs.1.
Wer Sprengstoff in jeglicher Form besitzt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, den Sprengstoff vernichten.
Abs.3.
Die Anrechnung dieses Paragraphen geht nach der Anzahl der beschlagnahmten Sprengmittel.
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§11 Illegaler Sprengstoffhandel
Abs.1.
Wer Sprengstoff in jeglicher Form an eine andere Person verkauft oder übergibt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, den Sprengstoff vernichten.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§12 Bedrohung mit Sprengstoff
Abs.1.
Wer eine Person mit Sprengmitteln bedroht, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, den Sprengstoff vernichten.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§13 Herbeiführen einer Explosion
Abs.1.
Wer mithilfe von Sprengstoff eine Explosion herbeiführt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.