Die JFK Airport Regulations reguliert die Richtlinien für Personen und Fahrzeuge die sich auf dem Gelände des John F. Kennedy International Airports bewegen.
§1 Allgemein
Abs.1.
Auf dem John F. Kennedy International Airport gelten die Paragraphen des Traffic Code, sowie des Air Traffic Code. Wenn Paragraphen der JFK Airport Regulations gleiches wie Paragraphen des Traffic Code regeln, sind für die betroffenen Paragraphen automatisch die Regelungen der JFK Airport Regulations auf dem JFK Airport Gelände geltend.
Abs.2.
Bodenfahrzeuge sind nur auf den ausgewiesenen Straßen des John F. Kennedy International Airports in einer Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h zu bewegen.
Abs.3.
Das Halten und Parken von Boden- und Luftfahrzeugen geschieht gemäß der Bodenmarkierungen. Sollten keine vorhanden sein, ist das Bodenfahrzeug dort abzustellen, wo es den laufenden Betrieb nicht stört.
Abs.4.
Rollbahnen und Helikopterlandeplätze, sowie die zugehörigen Fahrbahnen zu diesen sind den Luftfahrzeugen nach dem Aircraft Code vorbehalten.
§2 Richtlinien für Mitarbeiter
Abs.1.
Mitarbeiter des John F. Kennedy International Airports müssen sich, während sie sich abseits der Terminals auf dem Gelände bewegen, mit einer Warnweste kenntlich machen.
Abs.2.
Mitarbeiter des John F. Kennedy International Airports müssen auf dem Gelände jederzeit einen sichtbaren Airport Pass tragen.
§3 Richtlinien für Besucher
Abs.1.
Besucher des John F. Kennedy International Airports dürfen sich, während sie sich auf dem Gelände abseits der Terminals bewegen, nicht länger als nötig dort aufhalten.
Abs.2.
Besucher müssen immer einen triftigen Grund haben, das Gelände des John F. Kennedy International Airports zu betreten.
Abs.3.
Sollten Besucher keinen Grund ihres Aufenthalts auf dem Gelände des John F. Kennedy International Airports vorweisen können oder die Regelungen der JFK Airport Regulations missachten, können diese von einer Strafverfolgungsbehörde oder einem Mitarbeiter des John F. Kennedy International Airports dem Gelände verwiesen und abgeführt werden.
Abs.4.
Beamte der Strafverfolgungsbehörden und der staatlich Institutionen des öffentlichen Dienstes sind während der Ausführung ihres Dienstes von JFK Airport Regulations §3 Abs.1. und Abs.2. ausgenommen. Sie dürfen ebenfalls nicht, wie in JFK Airport Regulations §3 Abs.3. beschrieben, vom Platz verwiesen oder abgeführt werden.