Der Narcotic Code bestimmt Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.
Begriffserklärung
Abs.1.
Illegale Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind:
Blüten und blütennahe Blätter der Hanfpflanze (Cannabis) in jeglicher Form
Benzoylecgoninmethylester (Handelsname: Kokain / Crack)
Dihydroxycodeinon (Handelsname: Oxycodon / Oxy)
Midomafetamin (Handelsname: Ecstasy / XTC / MDMA)
Diacetylmorphin (Handelsname: Heroin)
Methamphetamin (Handelsname: Meth)
Alprazolam (Handelsname: Xanax)
Abs.2.
Von einer staatlichen Institution des öffentlichen Dienstes verschreibungspflichtige oder verabreichungspflichtige Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind:
Epinephrin
Atropin
Adenosin
Amiodaron
Ibuprofen
Metamizol
Diazepan
Midazolam
Lorazepam
Lidocain
Rocuronium
Succinycholin
Metoprolol
Ondansetron
Dimenrhydrinat
Furosemid
Sufentanil
Urapidil
Fentanyl
Morphine
Codein
§1 Illegaler Anbau / Herstellung von Betäubungsmitteln
Abs.1.
Wer Rohstoffe oder Güter zur Herstellung und / oder zum Anbau der in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.1. und Abs.2. genannten Betäubungsmittel verwendet, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die angebauten Betäubungsmittel beschlagnahmen und vernichten.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§2 Illegaler Besitz von Betäubungsmitteln
Abs.1.
Wer die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.1. genannten Betäubungsmittel besitzt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Wer die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.2 genannten Betäubungsmittel besitzt, ohne eine gültige medizinische Verschreibung aus Document Regulation §5 für eben jene Betäubungsmittel zu besitzen oder die Angaben zur Besitzmenge der genannten medizinischen Verschreibung überschreitet, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3.
Von Narcotic Code §2 Abs.2. sind jene Beamte der staatlichen Institutionen ausgenommen, welche die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.2. genannten Betäubungsmittel in der Ausführung ihres Dienstes in einem angemessenen Rahmen mitführen.
Abs.4.
Die Anrechnung dieses Paragraphen erfolgt ab jeder zehnten Einheit die beschlagnahmt wurde. Bei einer beschlagnahmten Anzahl, die unter zehn Einheiten liegt, wird der Paragraph einmal angerechnet.
Abs.5.
Die Strafverfolgungsbehörden müssen, bei Anwendung dieses Paragraphen, die Betäubungsmittel beschlagnahmen und vernichten.
Abs.6.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§3 Illegaler Handel mit Betäubungsmitteln
Abs.1.
Wer die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.1. genannten Betäubungsmittel an eine Person verkauft oder übergibt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Wer die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.2. genannten Betäubungsmittel an eine Person verkauft oder übergibt, welche keine gültige medizinische Verschreibung aus Document Regulation §5 für die erhaltenen Betäubungsmittel besitzt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3.
Von Narcotic Code §3 Abs.2. sind jene Beamte der staatlichen Institutionen ausgenommen, welche die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.2. genannten Betäubungsmittel in der Ausführung ihres Dienstes in einem medizinisch notwendigen Rahmen verabreichen.
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§4 Drogenkonsum
Abs.1.
Wer die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.1. genannten Betäubungsmittel konsumiert, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Wer die in Narcotic Code Begriffserklärung Abs.2. genannten Betäubungsmittel konsumiert, ohne eine gültige medizinische Verschreibung aus Document Regulation §5 für eben jene Betäubungsmittel zu besitzen, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.