Der State Code beschreibt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegenüber Beamten und staatlichen Einrichtungen.
§1 Missbräuchlicher Notruf
Abs.1.
Wer die Notruffunktionen oder die Notruf-Telefonnummer einer Strafverfolgungsbehörde oder einer staatlichen Institution des öffentlichen Dienstes kontaktiert, ohne sich in einer Notsituation zu befinden, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§2 Bestechung
Abs.1.
Wer Beamte der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden, der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder der Justizämter versucht mit Geld oder anderen nicht ethischen Lockmittel zu bestechen, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§3 Störung einer Amtshandlung
Abs.1.
Wer eine laufende Maßnahme, Amtshandlung oder Ermittlung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Strafvollzugsbehörde oder einer staatlichen Institution des öffentlichen Dienstes durch Störverhalten behindert, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§4 Störung einer Behandlung
Abs.1.
Wer eine Behandlung der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes vorsätzlich stört und somit den Genesungsprozess der Person hindert, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§5 Störung eines Justizverfahrens
Abs.1.
Wer ein laufendes Justizverfahren eines Justizamtes durch Störverhalten behindert, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§6 Behinderung der Staatsgewalt
Abs.1.
Wer durch sein Handeln rechtswidrig den Ausgang eines Prozesses der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden oder der Justizämter verhindert oder beeinflusst, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§7 Missachtung polizeilicher Anweisungen
Abs.1.
Wer eine rechtmäßige Anweisung eines Beamten der Strafverfolgungsbehörden oder der Strafvollzugsbehörden missachtet, handelt rechtswidrig und wird mit einer Geldstrafe und / oder einer Sozialleistung bestraft.
Abs.2.
Die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung des State Code §7 Abs.1. entfällt, wenn die Anweisung des Beamten die Rechte der Fundamental Law einschränken oder zu einem strafrechtlichen Verhalten anweist. Der Beamte macht sich in solch einem Fall nach dem Integrity Code §2 strafbar.
Abs.3.
Dieser Paragraph gilt als Ordnungswidrigkeit und Offizialdelikt.
§8 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Abs.1.
Wer einen Beamten der Strafverfolgungsbehörden oder der Strafvollzugsbehörden mit Gewalt oder mit der Androhung von Gewalt an einer Amtshandlung behindert, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§9 Tätlicher Angriff auf Beamte
Abs.1.
Wer einen Beamte der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden, der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder der Justizämter vorsätzlich angreift, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§10 Angriff auf staatliche Einrichtungen
Abs.1.
Wer gewaltsam oder in eine negative Absicht in ein Gebäude oder auf ein Gelände eindringt, welches einer Strafverfolgungsbehörde, einer Strafvollzugsbehörde, einer staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder eines Justizamtes zugehörig ist und dort einen Anschlag verübt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§11 Flucht aus staatlichem Gewahrsam
Abs.1.
Wer aus dem Gewahrsam einer Strafverfolgungsbehörde oder einer Strafvollzugsbehörde, sowie aus einer Einrichtung dieser Behörden flieht, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§12 Missachtung von Sperrzonen
Abs.1.
Wer ohne klare Zustimmung eines Beamten der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden, der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder der Justizämter eine zuständige temporäre oder permanente Sperrzone betritt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Temporäre Sperrzonen sind jegliche Sperrzonen, welche von den Strafverfolgungsbehörden oder den Strafvollzugsbehörden aufgrund einer Gefährdungslage ausgerufen werden. Hierzu zählen ebenfalls durch Absperr- und Warnobjekte, sowie Dienstfahrzeuge abgesperrte Gebiete.
Abs.3.
Als permanente Sperrzonen bezeichnet das Gesetz die folgenden Gebiete und Räumlichkeiten:
Die South Kearny Correctional Facility
Zellentrakte, Waffenkammern, Asservatenkammern, sowie andere Sicherheitsräume der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden oder der Justizämter
Landeplätze, Dächer und geschlossene / ausgeschilderte Parkplatzanlagen der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden, der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder der Justizämter
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§13 Zahlungsverzug von staatlichen Rechnungen
Abs.1.
Als staatlichen Rechnungen gelten die von einer Strafverfolgungsbehörde, einer Strafvollzugsbehörde oder einem Justizamt ausgestellten Bußgelder, Rechnungen, die durch eine Verkehrsmessungsanlage der Strafverfolgungsbehörden entstehen, und die Rechnungen der Dienstleistungen der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes.
Abs.2.
Wer eine der in State Code §13 Abs.1. genannten Rechnungen nicht binnen 7 Tagen nach der Ausstellung zahlt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Geldstrafe bestraft und ist dazu verpflichtet, die überfälligen Rechnungen aus State Code §13 Abs.1. zu zahlen.
Abs.3.
Sollte eine Person nicht fähig dazu sein, die Rechnungen aus State Code §13 Abs.1. nach dem in State Code §13 Abs.2. genannten Zeitraum, zu bezahlen, kann Regulation Law §22 angewandt werden. Dabei entfällt die Geldstrafe aus State Code §13 Abs.2. nicht.
Abs..4
Dieser Paragraph gilt als Ordnungswidrigkeit und Offizialdelikt.
§14 Unerlaubter Besitz staatlicher Gegenstände
Abs.1.
Wer Uniformen, Fahrzeuge oder andere Gegenstände der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden, der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder der Justizämter unerlaubt besitzt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Die Anrechnung dieses Paragraphen geht nach der Anzahl der beschlagnahmten staatlichen Gegenstände.
Abs.3.
Unter den in State Code §14 Abs.1. genannten Uniformen, Fahrzeugen und anderen Gegenständen fallen:
Die nicht letalen Waffen der Strafverfolgungsbehörden und der Strafvollzugsbehörden.
Die Dienstwaffen der Strafverfolgungsbehörden und der Strafvollzugsbehörden.
Dienstausrüstung der Strafverfolgungsbehörden und der Strafvollzugsbehörden, welche rein von dieser Ausgegeben werden kann.
Sämtliche Dienstfahrzeuge der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden und der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes.
Uniformen, Marken, Ausrüstungen und Gegenstände mit Beschriftung oder Logos der Strafverfolgungsbehörden, der Strafvollzugsbehörden, der staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes oder der Justizämter.
Abs.4.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§15 Amtsanmaßung
Abs.1.
Wer sich der Ausübung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Strafvollzugsbehörde, einer staatlichen Institution des öffentlichen Dienstes oder eines Justizamtes anmaßt, in der Öffentlichkeit Kleidung mit Aufschriften und / oder Logos von eben jenen Behörden, Institutionen oder Ämtern trägt, in der Öffentlichkeit Kleidung mit den Aufschriften "POLICE", "SHERIFF", "MARSHAL" oder "RANGER" trägt oder die in Regulation Law §3, §4, §5 und §6 für die Strafverfolgung, den Strafvollzug, staatlichen Institutionen des öffentlichen Dienstes und Justizämter vorbehaltenden Rechte ausübt, ohne in den genannten Behörden, Institutionen oder Ämtern angestellt zu sein, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.
§16 Meineid
Abs.1.
Wer vor einem gerichtlichen Prozess oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle einen falschen Eid ablegt und damit unter Eid falsch aussagt oder falsch handelt, handelt rechtswidrig und wird mit einer Freiheits- und / oder Geldstrafe verurteilt.
Abs.2.
Dieser Paragraph gilt als Straftat und Offizialdelikt.